Rechtsanwalt    |    Fachanwalt für Steuerrecht    |    Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht    |    Insolvenzverwalter

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Vermeiden Sie durch den Abschluss von für Sie ungünstigen Verträgen rechtliche und finanzielle Nachteile. Wir erstellen, prüfen, formulieren und ergänzen jede Art von Verträgen und setzen Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich durch. Wir beraten Sie bei folgenden Themen:

  • Vertragsrecht
  • Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld)

ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Kündigung
  • Befristung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Mobbing
  • Diskriminierung
  • Scheinselbständigkeit

SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT

  • Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
  • Vertretung im Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug
  • Fragen zu den Kriterien einer Scheinselbstständigkeit
  • Vorenthaltung bzw. Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer
  • Rückforderung von Umsatzsteuer und Honoraren

und allen anderen Fragen zum Thema Scheinselbständigkeit.

Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßigen Fortbildungen auf dem Gebiet der Scheinselbständigkeit sowie die Kombination von anwaltlicher und steuerlicher Beratung erreiche ich für Sie das das bestmögliche Ergebnis.

Sie sollten am besten schon vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters juristisch klären, ob dieser als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter beschäftigt werden soll. Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Subunternehmern setzt z.B. voraus, dass diese hinsichtlich der Ausübung Ihrer Arbeit weitgehend frei sind. Freie Mitarbeiter dürfen den Weisungen des Auftraggebers nicht oder nur sehr eingeschränkt unterworfen sein.

Die DRV hat in letzter Zeit die Ermittlungen zur Scheinselbständigkeit stark intensiviert. Jeder Unternehmer, der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigt kann diesbezüglich überprüft werden. Bei Feststellung einer Scheinselbständigkeit drohen bis zu vier Jahre rückwirkende Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Obendrein müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen und existenzbedrohenden Bußgeldern rechnen!

Daher bekommen Sie bei mir immer kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. So lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären.

Sollte es dennoch zum Verfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Benno Lehmann hat mit hohem persönlichem Engagement in Berlin schon zahlreiche Unternehmer in Scheinselbständigkeitsverfahren erfolgreich beraten und vertreten. Unterstützt wird er dabei von den Steuerfachangestellten und -fachwirten des eigenen Steuerbüros.

SCHWARZARBEIT

Sachkenntnis und Erfahrung

Ihnen wird ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorgeworfen, z.B.

  • illegale Beschäftigung
  • Unterschreitung des Mindestlohns
  • Schwarzarbeit oder
  • Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer?

Diese Sachverhalte sind keine Kavaliersdelikte. Es drohen Ihnen eine hohe Geldbuße sowie strafrechtliche Konsequenzen. Außerdem müssen Sie mit existenzbedrohenden Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen rechnen.

Daher sollten Sie umgehend einen auf das Thema Schwarzarbeit spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung im Bereich des Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie die Kombination von anwaltlicher und steuerlicher Beratung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.

An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich

Wenn der Zoll vor der Tür steht ist sofortiges Handeln geboten. Kontaktieren Sie mich sofort und vermeiden Sie unbedachte Äußerungen. Ist die Ermittlung durch den Zoll erst einmal abgeschlossen, wurde eine wichtige Gelegenheit vertan, diesem Einhalt zu gebieten.

Daher bekommen Sie bei mir immer kurzfristig einen Termin. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich viele Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären.

Sollte es dennoch zum Verfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwerfe gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.

Beste Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt

Rechtsanwalt und Fachanwalt Benno Lehmann berät in Berlin Unternehmer zum Thema Schwarzarbeit. Mit hohem persönlichen Engagement hat er in zahlreichen Schwarzarbeit-Verfahren eine Einstellung oder eine mildere Strafe erreichen können. Unterstützt wird er dabei von den Steuerfachangestellten und -fachwirten des eigenen Steuerbüros.

STRAFRECHT

Wir beraten und vertreten Sie im Strafrecht vom außergerichtlichen Ermittlungsverfahren bis zum gerichtlichen Hauptverfahren.

STEUERRECHT

Im Steuerrecht vertreten wir Sie gegenüber dem Finanzamt sowohl im Einspruchs- als auch im Eil- und Klageverfahren  durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Benno Lehmann. Dabei sind wir Ihnen u.a. gerne in folgenden Bereichen behilflich:

  • Steuerstrafrecht
  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Sozialversicherungsangelegenheiten

VERKEHRSRECHT

Wir beraten und vertreten Sie zudem Im Verkehrsrecht, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bußgeldbescheid
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Schmerzensgeld
  • Unfallregulierung