Scheinselbstständig oder selbstständig?
Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung – DRV – Deutsche Rentenversicherung – Betriebsprüfung
Die Grenzen zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit zu erkennen und Beschäftigungsverhältnisse richtig zu beurteilen, stellt für Auftraggeber eine große Herausforderung dar. Allein aus finanzieller Sicht lohnt es sich, die Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit und einer Scheinselbstständigkeit zu kennen und anzuwenden. Scheinselbständigkeit birgt ein hohes Kostenrisiko
Warum es sich lohnt? Das lässt sich einfach beantworten: Stellt der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nachträglich Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern im Betrieb fest, kann das für den Arbeitgeber schnell teuer werden. Besonders, wenn Beiträge für mehrere Jahre nachgefordert werden und noch Säumniszuschläge oben draufkommen.
Die Kriterien für die Abgrenzung zwischen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit des Angestellten bzw. des Auftragnehmers sind sehr komplex. Zahlreiche Falschauskünfte kursieren dazu, wonach es angeblich für eine selbstständige Tätigkeit ausreichend sei, wenn der Auftragnehmer mehrere Auftraggeber habe oder eine GmbH/UG betreibe, was schlichtweg falsch ist.
Dies zeigt, dass fachkundige Unterstützung dringend erforderlich ist, um hohe Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge und ein etwaiges Strafverfahren zu vermeiden, die durch ein Statusfeststellungsverfahren oder eine Betriebsprüfung der DRV drohen. Anwaltliche Hilfe bei der Abgrenzung ist ratsam.