Rechtliche Risiken erkennen und vermeiden – Ihre Rechtsberatung bei Fragen zur Schwarzarbeit
Die Abgrenzung zwischen zulässiger Gefälligkeit und strafbarer Schwarzarbeit ist komplex und birgt erhebliche rechtliche Risiken. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Schwarzarbeit.
Was ist Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit liegt nur dann vor, wenn Tätigkeiten beispielsweise unter Verstoß gegen Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht ausgeübt werden. Nach der gesetzlichen Definition in § 1 SchwarzArbG liegt Schwarzarbeit u. a. vor bei der Verletzung von steuerlichen, sozial- und gewerberechtlichen Meldepflichten.
Schwarzarbeit liegt nach dem Verständnis des Gesetzes dann vor, wenn eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit unter Umgehung
gesetzlicher Anmelde-, Anzeige- und Abgabepflichten ausgeübt wird.
Wann wird es kritisch?
Die Grenze zwischen Freundschaftsdienst/Gefälligkeit und Schwarzarbeit ist fließend. Und eine als Gefälligkeit bezeichnete Tätigkeit ist dann Schwarzarbeit, wenn sie dazu dient, Steuern und Sozialabgaben einzusparen.
Bedenklich wird es aber dort, wo Gegenleistungen fließen. Allein damit kann eine Unentgeltlichkeit oder eine geringe Entgeltlichkeit nur schwer noch angenommen und eine bloße Gefälligkeit bejaht werden.
Unsere Leistungen für Sie
- Präventive Beratung
- Prüfung Ihrer geplanten Tätigkeiten und Vertragsgestaltungen
- Abgrenzung zwischen zulässiger Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit
- Beratung zu sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten
- Gestaltung rechtssicherer Arbeits- und Werkverträge
- Bei bereits bestehenden Problemen
- Bewertung Ihrer individuellen Situation
- Prüfung von Selbstanzeigemöglichkeiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Finanzamt
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
Für Auftraggeber
Sie als Auftraggeber müssen bezüglich der Einhaltung der Vorschriften gegen Schwarzarbeit nichts aufzeichnen und dokumentieren, Sie müssen auch nichts überwachen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Dennoch beraten wir Sie gerne, welche Nachweise Sie sich zeigen lassen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Warum ist schnelles Handeln wichtig?
Schwarzarbeit ist strafbar, § 266 b StGB. Dieses Risiko geht der Betreiber der Sportschule ein. Die Konsequenzen können gravierend sein:
- Strafrechtliche Verfolgung
- Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben
- Bußgelder
- Verlust von Gewährleistungsansprüchen
Ihre Vorteile bei uns:
- Kompetente Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte
- Individuelle Lösungen für Ihre spezifische Situation
- Diskrete Bearbeitung Ihrer Angelegenheit
- Klare Kostenstruktur und transparente Abrechnung
- Schnelle Reaktionszeiten bei dringenden Fällen
Kontaktieren Sie uns
Lassen Sie sich nicht von Unsicherheiten lähmen. Wir analysieren Ihre Situation, bewerten die Risiken und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere Lösungen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!
Beste Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt Benno Lehmann berät in Berlin Unternehmer zum Thema Schwarzarbeit. Mit hohem persönlichem Engagement hat er in zahlreichen Schwarzarbeit-Verfahren eine Einstellung oder eine mildere Strafe erreichen können. Unterstützt wird er dabei von den Steuerfachangestellten und -fachwirten des eigenen Steuerbüros.