Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht | Insolvenzverwalter
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Ich stehe Ihnen als spezialisierter Rechtsanwalt im Insolvenzrecht zur Seite – kompetent, diskret und lösungsorientiert.
Sofern Sie zurzeit nicht selbstständig sind, kommt vor dem Hintergrund Ihrer Gläubigerzahl für Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren in
Betracht. Dieses erfordert zunächst den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.
Wir bieten Ihnen:
Da Sie derzeit selbständig sind, dürfte in Ihrem Fall die Regelinsolvenz einschlägig sein.
Die Vorteile für Sie:
Sie als Geschäftsführer haften unter Umständen persönlich, wenn Sie Ihre Pflicht zur Insolvenzantragsstellung versäumen.
Wir schützen Sie durch:
Wir sind gerne bereit, Sie gegenüber Ihren Gläubigern zu vertreten und ggf. deren Forderungen abzuwehren. Mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Privatpersonen und Unternehmen in finanziellen Notsituationen kennen wir alle Facetten des Insolvenzrechts.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten: eine Sanierung mit den beteiligten Gläubigern zu erzielen, sich mit diesen vergleichsweise zu einigen oder gegebenenfalls das Insolvenzverfahren einzuleiten, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten.
Generell kann gesagt werden, dass die Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung besser ist als die Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Dadurch können Kosten für das gerichtliche Verfahren gespart werden – sowohl Gerichtskosten als auch die Vergütung des zu bestellenden Insolvenzverwalters und übrige Auslagen.
Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung – wir informieren Sie vorab über alle anfallenden Kosten.
Wesentlich sind zunächst einmal die Sachverhaltsaufklärung und Ihre Ziele. Hierzu sollten wir uns jedenfalls telefonisch und per Mail auseinandersetzen, damit ich die vorliegenden Unterlagen und Beteiligten begutachten/kennenlernen kann.
Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung für Ihre Situation – ob außergerichtliche Einigung, Sanierungsversuch oder Insolvenzverfahren.
Wir sind bereit, Sie im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO anwaltlich zu vertreten. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich ist, würden wir es weiterhin übernehmen, für Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht zu stellen.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite – bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung.
Rechtsanwalt Benno Lehmann: Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in Berlin. Mit umfassender Erfahrung in der erfolgreichen Begleitung zahlreicher Privatpersonen und Unternehmen in finanziellen Notsituationen.
Unterstützt von:
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanzielle Zukunft neu gestalten. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt – wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und entwickeln mit Ihnen einen individuellen Lösungsweg.
Diskretion und Vertrauen sind die Grundlage unserer Arbeit. Ihre persönliche und finanzielle Situation behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich.
Wir begleiten Sie professionell auf diesem Weg – mit Erfahrung, Engagement und der nötigen Sensibilität für Ihre besondere Situation.
Kanzlei Lehmann Ihr Partner für Insolvenzrecht in Berlin
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