Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht | Insolvenzverwalter
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Die Kanzlei Lehmann steht Ihnen als spezialisierter Partner im Insolvenzrecht zur Seite – kompetent, diskret und lösungsorientiert.
Wenn Sie nicht selbstständig sind und überschaubare Gläubigerverhältnisse haben, kommt für Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht, das zunächst den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern erfordert.
Wir bieten Ihnen:
Wenn Sie derzeit selbstständig sind, ist die Regelinsolvenz einschlägig. Diese hat gegenüber dem Verbraucherinsolvenzverfahren den Vorteil, dass Sie nicht vorab eine zeit- und kostenintensive außergerichtliche Schuldenbereinigung durchführen müssen. Zudem ist der notwendige Antrag deutlich einfacher auszufüllen.
Unsere Unterstützung umfasst:
Als Geschäftsführer haften Sie unter Umständen persönlich, wenn Sie Ihre Pflicht zur Insolvenzantragsstellung versäumen.
Wir schützen Sie vor persönlicher Haftung durch:
Wir sind gerne bereit, Sie gegenüber Ihren Gläubigern zu vertreten und ggf. deren Forderungen abzuwehren. Benno Lehmann ist als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in Berlin tätig. Er hat schon zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen in finanziellen Notsituationen erfolgreich begleitet.
Es bestehen die Möglichkeiten, eine Sanierung mit den beteiligten Gläubigern zu erzielen oder sich mit diesen vergleichsweise zu einigen, aber auch, gegebenenfalls das Insolvenzverfahren einzuleiten, um eine Restschuldbefreiung zu erhalten.
Generell kann gesagt werden, dass die Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung besser ist als die Durchführung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Denn dadurch können Kosten für das gerichtliche Verfahren gespart werden – hierzu würden zu denen des Gerichts weitere hinzukommen, wie die Vergütung des zu bestellenden Insolvenzverwalters und übrige Auslagen.
Faire und nachvollziehbare Honorargestaltung – wir informieren Sie vorab über alle anfallenden Kosten.
Wesentlich sind zunächst einmal die Sachverhaltsaufklärung und Ihre Ziele. Hierzu sollten wir uns jedenfalls telefonisch und per Mail auseinandersetzen, damit ich die vorliegenden Unterlagen und Beteiligten begutachten/kennenlernen kann.
Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Lösung für Ihre Situation – ob außergerichtliche Einigung oder Insolvenzverfahren.
Wir sind bereit, Sie im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO anwaltlich zu vertreten. Für den Fall, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich ist, würden wir es weiterhin übernehmen, für Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht zu stellen.
Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite – bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung.
Benno Lehmann ist als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Insolvenzrechts in Berlin tätig. Er hat schon zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen in finanziellen Notsituationen erfolgreich begleitet.
Unterstützt wird er dabei u.a. von Frau Vanessa Lehmann als Insolvenz- und Schuldnerberaterin.
Diskretion und Vertrauen sind die Grundlage unserer Arbeit. Ihre persönliche und finanzielle Situation behandeln wir selbstverständlich streng vertraulich.
Ihr Neuanfang beginnt hier – wir begleiten Sie professionell auf diesem Weg.